Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Kitzingen koordiniert erneut die Amphibienaktion, um wandernden Amphibien eine sichere Straßenquerung zu ermöglichen. Rund um Laichgewässer werden Amphibienzäune aufgestellt, Krötenschilder angebracht und zeitweise Straßensperrungen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts teilt mit, dass Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich überall in Bereichen von Tümpeln, Teichen und anderen Gewässern mit Amphibienwanderungen rechnen müssen. Insbesondere bei wärmerem und regnerischem Wetter, ab Beginn der Abenddämmerung bis zum Morgen. Bei den wandernden Tieren handelt es sich um Frösche, Kröten, Molche und Salamander. Die Anzahl schwankt zwischen wenigen Dutzenden bis zu einigen Hunderten.

Nicht nur für die Tiere kann eine Straßenüberquerung zur Gefahr werden, auch für andere Verkehrsteilnehmer ist auf von Tieren stark frequentierten Straßen Vorsicht geboten. Daher werden an den wichtigsten Übergängen auch in diesem Jahr wieder Amphibienzäune mit sogenannten „Krötenschildern“ aufgestellt.

Erfahrungsgemäß ist auch dieses Jahr auf der Kreisstraße KT 37 zwischen Rimbach und Krautheim (400 Meter nach Ortsende Rimbach bis 800 Meter nach Ortsende Rimbach) mit einem hohen Amphibienaufkommen zu rechnen. Deshalb wird die Strecke mit einer Schranke gesperrt. Die Sperrung erfolgt, sobald die ersten Kröten wandern (ab circa fünf Grad in der Nacht) bis längstens 30. April 2026, jeweils zwischen 19 Uhr und 6 Uhr. Der Verkehr wird in beide Richtungen über die Strecke KT 36 – Gemeindeverbindungsstraße Obervolkach – Staatsstraße 2274 – Krautheim umgeleitet. Die Wirtschaftswege, die in diesen Teil der KT 37 einmünden, werden ebenfalls gesperrt. Die untere Naturschutzbehörde Kitzingen bittet um Verständnis.

Auch in diesem Jahr haben sich zahlreiche freiwillige Helfer bereit erklärt, die in die Eimer entlang der Zäune gefallenen Tiere einzusammeln, sicher über die Straße zu tragen oder in die Laichgewässern zu entlassen. Da diese Arbeit meist in die Morgen- und Abendstunden fällt, hat das Landratsamt wieder eine Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz dieser Personen veranlasst. Es wird gebeten, diese unbedingt einzuhalten.  

Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kitzingen (09321) 928 .6216, E-Mail: naturschutz@kitzingen.de

Quelle: Landratsamt Kitzingen, Fotos: pixabay.com

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